ACHTUNG ABMAHNUNG! Urheberrechtsverletzung vermeiden.
Wie Non-Profit Organisationen, gemeinnützige Vereine und andere Unternehmen Urheberrechtsfallen im Internet vermeiden
Schnell ein Bild aus dem Internet kopiert, einen Zeitungsartikel hochgeladen oder Musik im Video verwendet?
Was gut gemeint ist, kann schnell teuer werden. Immer mehr Vereine und gemeinnützige Organisationen erhalten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – oft mit hohen Forderungen und einschüchternden Schreiben.
Gerade ehrenamtlich geführte Organisationen sind betroffen. Deshalb gilt: Aufklärung schützt.
Warum Vereine abgemahnt werden
Spezialisierte Kanzleien durchsuchen automatisiert Webseiten, Social Media und Vereinsplattformen nach möglichen Urheberrechtsverstößen. Typische Fälle:
- Bilder aus der Google-Suche
- Zeitungsausschnitte als PDF
- Musik in Vereinsvideos
- kopierte Texte ohne Quelle
- Screenshots aus Artikeln oder Social Media
- fremde Logos, Karten oder Grafiken
Wichtig:
Auch gemeinnützige Arbeit schützt nicht vor dem Urheberrecht.
Unwissenheit verhindert keine Abmahnung.
Was kann eine Abmahnung kosten?
Häufig enthalten Abmahnungen:
- Unterlassungserklärung
- Schadensersatzforderungen
- Anwaltskosten
- Auskunftsansprüche zur Nutzung
1.000–1.500 € pro Bild sind keine Seltenheit.
Wenn eine Abmahnung kommt: Ruhe bewahren.
- Schreiben genau prüfen
- Worum geht es?
- Ist der Vorwurf nachvollziehbar?
- Gibt es Fristen?
- Inhalt sofort entfernen
- Screenshot als Nachweis sichern
- Nichts vorschnell unterschreiben
- Rechtsberatung einholen
- Anwalt oder Verbraucherzentrale (Help-NGO hat eine Liste mit Rechtsanwälten, die weiterhelfen können)
- Forderung prüfen lassen
- Viele Forderungen sind überhöht
Was gilt rechtlich?
Bilder
Fast alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Im Internet gefunden“ bedeutet nicht „frei nutzbar“.
Texte
Zeitungsartikel oder fremde Inhalte dürfen nicht einfach kopiert oder hochgeladen werden.
Musik
Musik bei Veranstaltungen oder Videos muss häufig bei der GEMA gemeldet werden.
Screenshots & Memes
Auch Screenshots, Social-Media-Inhalte und Memes können geschützt sein.
YouTube-Videos
Einbetten ist meist erlaubt – aber nur bei rechtmäßig veröffentlichten Videos.
10 Regeln für sichere Vereinskommunikation
- Nur eigene oder lizenzierte Bilder verwenden
- Niemals Google-Bilder nutzen
- Keine Zeitungsausschnitte veröffentlichen
- Texte nicht kopieren – lieber verlinken
- Zitate nur kurz und immer mit Quelle nutzen
- Musiknutzung vorher prüfen bzw. anmelden
- Videos nur selbst produzieren oder legal einbetten
- Keine fremden Logos, Karten oder Grafiken verwenden
- Bei Unsicherheit lieber nicht posten
- Anwalts-Schreiben immer an Vorstand oder Geschäftsführung weitergeben
Empfehlung für Vereine und gemeinnützige Organisationen
- Social-Media-Teams schulen
- Verantwortlichkeiten klar festlegen
- Interne Freigabeprozesse einführen
- Lizenznachweise dokumentieren
- Lieber einmal mehr prüfen als später teuer zahlen
help-ngo.eu
Praxis-Wissen für sichere Vereinsarbeit
Gemeinsam Verantwortung stärken – rechtssicher, transparent und wirksam.